Was ist der LNK-Taximaster?


LNK steht für Lohn + Neben Kosten.
LNK sind Krankenkasse, Lohnsteuer, Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung.
Der Taximaster ermöglicht Ihnen die Löhne zu erhöhen und dabei die Kosten zu senken (In welchen Größenordnungen sich die Ersparnis bewegt sehen Sie unter Ersparnisse).
Auf der funktionellen und bekannten Oberfläche von Microsoft Excel aufgebaut, eröffnet Ihnen der LNK-Taximaster somit eine Möglichkeit mit optimalem Nutzen Ihr Lohnsystem umzustellen, um von der gesetzlichen Regelung zu steuerfreien Zuschlägen zu profitieren.



Wie geht's?


Sie müssen nachweisen können, dass die bezahlten Zuschläge steuerfrei sind. Das erfordert den Nachweis, dass die von Ihnen gezahlten Zuschläge in die entsprechenden Zeiten und Kategorien fallen.
Das Einkommensteuergesetz besagt, dass die steuerfreien Zuschläge nur auf die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt werden dürfen. Daher ist die Arbeitszeit des Fahrers zu dokumentieren. Die steuerfreien Zuschläge werden als prozentualer Zuschlag auf den Stundenlohn bezahlt. Um diesen Stundenlohn zu errechnen, benötigt das Programm die Umsätze.
Nach Eingabe dieser Informationen berechnet der LNK-Taximaster die erforderlichen Daten und druckt diese aus (Beispielausdrucke finden Sie unter Screenshots). Diese Ausdrucke müssen mit den Lohnunterlagen aufbewahrt werden.
Zur weiteren Bearbeitung, etwa in einem Nettolohn-Programm, erstellt der LNK-Taximaster eine übersichtliche Lohnliste (s.a. Screenshots), die Sie dem Steuerberater zukommen lassen.

Zusammenfassung:


• Es gibt steuerfreie Zuschläge, die auf einen Basislohn gezahlt werden.
• Ein Nachtzuschlag von 25% besteht für die Zeit zwischen 20:00 Uhr - 00:00 Uhr und für 00:00 Uhr - 06:00 Uhr.
• Arbeitet der Fahrer über Mitternacht, so kann er für die Zeit zwischen 00:00 Uhr und 04:00 Uhr einen Zuschlag von 40% bekommen. Dieser beinhaltet bereits die 25% für diese Zeit.
• Sonntagszuschläge betragen 50%. Wurde die Arbeit am Sonntag begonnen und dauert über Mitternacht hinweg, so kann der Arbeitnehmer bis 04:00 Uhr am Montag diesen Zuschlag bekommen.
• Diese Regel gilt auch für Feiertage mit einem Zuschlag von 125%.
• An den Tagen 01.05., 25.12. und 26.12. erhöht sich der Zuschlag auf 150%
Die drei letzten Punkte addieren sich zu MAXIMAL 150%!
Völlig unabhängig von diesen Zuschlägen gibt es noch eine Verpflegungspauschale in Höhe von DM 10,00 für die Abwesenheit von zu Hause (!), wenn diese länger als 10 Stunden dauert. Für 14 Stunden oder mehr erhöht sich der Betrag auf DM 20,00.



Warum brauche ich dazu ein Programm?


Der LNK-Taxi-Master ist speziell auf Ihre Datenerfassung programmiert und konfiguriert. So ermöglicht er Ihnen eine Dateneingabe mit minimalem Aufwand.
Es gibt Unternehmer, die "pauschal aufschreiben" und bei einer Betriebsprüfung auch nicht gemahnt wurden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich dennoch um eine rechtswidrige Maßnahme handelt, die durchaus bei der nächsten Prüfung beanstandet werden kann.
Eine Abrechnung, die sich nicht exakt an die rechtlichen Grundlagen hält, ist in jedem Falle ein Risiko.
Der LNK-Taximaster ist das ideale Mittel, diese Vergünstigungen auf rechtlicher Basis zu nutzen.



Anbindungen


Die vom Taxi-Master errechneten Daten können Sie in andere Programme exportieren, z.B. in Lexware,Datev und GDI. Sie haben dann am Ende jeden Monats alle kompletten Nettolohn-Abrechnungen Ihrer Fahrer in Schriftform zur Vorlage bei der Krankenkasse oder dem Finanzamt. So können Sie sogar noch die Steuerberaterkosten sparen...



Aktualität

Bei allen Bestimmungen des Gesetzgebers besteht jederzeit die Möglichkeit verschiedenster Änderungen.
Um mit Ihrem LNK-Taximaster jederzeit auf dem Laufenden bleiben zu können erhalten Sie Updates, die Sie entweder auf Diskette zugeschickt bekommen oder im Internet downloaden können.
In diesen Updates sind sowohl gesetzliche Änderungen als auch aktuelle Feiertage integriert. Nach der denkbar einfachen Installation sind Sie also mit Ihrem LNK-Taximaster immer auf dem Laufenden.